Tierschützer für Kastrationspflicht von Katzen im Schwalm Eder Kreis
Die Guxhagener Katzenhilfe spricht sich für eine Kastrationspflicht für Katzen im Schwalm Eder Kreis aus. Hintergrund ist, dass der Bestand an ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen in den Städten und Gemeinden des Kreises trotz der bereits seit 10 Jahren durchgeführten Kastrationen weiter ansteigt.
Der Guxhagener Verein und andere Tierschutzvereine des Kreises wollen das Problem gemeinsam mit Kommunen und der Veterinärbehörde angehen. Geklärt werden müsse, welche Ausnahmen es geben solle (beispielsweise für Züchter), wie Kontrollen gestaltet werden müssten und wie man Katzenfreunde besser aufklären könne. Dazu bietet beispielsweise die Guxhagener Katzenhilfe im Rahmen der Aktion Kitty, welche von „aktion tier“ – einer der größten Tierschutzorganisationen in Deutschland – gesponsert wird, finanzielle Hilfe bei der Kastration von Strassen- und Streunerkatzen und Bauernhofkatzen an. Niemandem solle durch die Kastration die Freude an der Tierhaltung verdorben werden. Denn hierfür bieten die Guxhagener einmal im Jahr für 4 Wochen bei den teilnehmenden Tierärzten im Altkreis Melsungen, Kastrationen zum Tierschutzsonderpreis an, dass ist ein Preisvorteil von 30 % gegenüber dem sonst verlangtem Honorar. Gerade die Landwirte müssten in die Pflicht genommen werden, die ihre Hofkatzen mit dem Argument, sie seien auf Katzennachwuchs angewiesen, meistens sich selbst überlassen und auf eine Kastration verzichteten. Auch ist es völliger Blödsinn, dass kastrierte Katzen keine Mäuse fangen würden.
Bisher fühlten sich die Tierschutzvereine des Schwalm Eder Kreises bei diesem Thema allein gelassen: Ob es um so genannte „Animal Hoarding-Fälle“ in verwahrlosten Haushalten oder um die immer größer werdenden verwilderten Katzenbestände in Kleingartenanlagen, Park- und Grünanlagen oder Friedhöfen gehe: In vielen Fällen werde die Hilfe des Tierschutzvereine angefordert, aber niemand fühle sich für die entstehenden Kosten zuständig. Wo immer eine Tierhaltung aus dem Ruder laufe oder neue Bestände »angefüttert« würden, müsse frühzeitig reagiert werden. Über 80.000 Euro zahlte der Verein, Guxhagener Katzenhilfe bisher allein für die Kastration von Strassen- und Streunerkatzen und Bauernhofkatzen im Schwalm-Eder Kreis und im Altkreis Kassel.
Die meisten Vorstände der Tierschutzvereine des Schwalm Eder Kreises möchten einen Prozess in Gang setzen, damit sich mehr Katzenbesitzer ihrer Verantwortung bewusst werden. Wer eine Katze hält, müsse auch Sorge dafür tragen, dass er nicht zum Katzenelend beitrage. Katzen werden mit etwa fünf Monaten geschlechtsreif, sie können sich zweimal im Jahr vermehren, pro Wurf gibt es vier bis sechs Nachkommen. Ein Bestand vergrößert sich schnell und wird unkontrollierbar. Ebenso wichtig wie die Kastration sei die Kennzeichnung durch einen Mikrochip und eine Tätowierung, denn nur dadurch könne die Kastration nachvollzogen und überprüft werden.
Wer in seinem Umfeld eine oder mehrere verwilderte Katze entdeckt, sollte sich an den Tierschutzverein wenden. Dort können Fallen geliehen werden, mit deren Hilfe die Tiere gefangen und nach der Kastration wieder ausgesetzt werden können. Auf diese Weise ist es dem Tierschutzverein in den vergangenen Jahren gelungen, den Bestand an zahlreichen Futterstellen zu begrenzen.
Es ist einem kleinem Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter zu verdanken, die sich mit dieser Aufgabe viele Stunden wöchentlich um die Ohren geschlagen haben. In 2010 waren das bei der Guxhagener Katzenhilfe über 1700 Stunden. Diese Helfer würden sich über Unterstützung sehr freuen.
Die von aktion tier erhobenen, belegbaren Zahlen und die daraus hergeleiteten Bestandsschätzungen von 3 exemplarische Siedlungsräume (Berlin als Großstadt, Paderborn als Mittelstadt, Nordhessen als ländliche Region) geben einen guten Einblick zumindest in lokale Bestandssituationen. „Unsere Schätzungen ergeben, dass beispielsweise in Berlin zwischen rund 17.200 und rund 35.000 verwilderte Hauskatzen leben“, so Ursula Bauer von aktion tier. Somit kommen auf 100 Berliner zwischen 0,5 und 1 Straßenkatze. Werte, die auf ähnlich strukturierte Großstädte übertragbar sind. Dagegen leben gemäß der Berechnungen von aktion tier im ländlichen Bereich mit geringer Bevölkerungsdichte wie beispielsweise im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis wesentlich mehr, nämlich zwischen 1,5 und 2,5 Straßenkatzen pro 100 Einwohner.
Nach Schätzungen von den großen Tierschutzorganisationen leben in der BRD immer noch weit über 3 Mill. Katzen auf unseren Strassen. Im Bild sieht man die Freisetzung von kastrierten Strassen- und Streunerkatzen an der Futterstelle.
Die Tierschützer des Kreises wünschen sich nur eins, dass die heimischen Kommunen dem Beispiel von Paderborn und Bremen folgen, wo ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen wurden. Mit Appellen allein kommen wir nicht weiter. Unser Ziel sollte die Umsetzung des Paderborner Modells in unserem Kreis sein. Bereits in einer Pressemitteilung vom 01.02.2010 spricht sich die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin für eine Umsetzung des Paderborner Modells in Hessen aus. Packen wir es an!
Frei- und wildlebende Katzen, aber auch Katzen, die auf Bauernhöfen leben, sowie ausgesetzte oder entlaufene Hauskatzen leiden sehr unter einem Leben, das nicht ihrer Natur entspricht. Hilfe ist hier gefordert, damit diesem Elend ein Ende gesetzt wird. Es gibt nur eins, Katze bzw. Ihren Kater kastrieren.
Die Vorteile:
• Keine Rolligkeitssymptome der Katze,
• keine übel riechenden Markierungen des Katers,
• keine Kämpfe und Verletzungen der Kater in der Paarungszeit
• dadurch geringeres Infektionsrisiko,
• kaum Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore oder
• Gebärmutterentzündung bei der weiblichen Katze
• sowie Prostatakrebs beim Kater,
• doppelt so hohe Lebenserwartung,
• Kein Zuwachs ungewollter Katzenkinder,
• für die man kein Zuhause findet.
Die rechnerisch mögliche Vermehrung der Katzen in zehn Jahren: 12 bis 80 Millionen Nachkommen. Städte und Gemeinden, die eine Katzenschutz-Verordnung über ihre Kommunalverordnung bereits eingeführt haben (ohne Gewähr für Vollständigkeit):
Land Bremen Stadt / Gemeinde Bremen
Land Niedersachsen Stadt / Gemeinde Bad Harzburg, Delmenhorst, Hildesheim,Verden
Land Sachsen-Anhalt Stadt / Gemeinde Bad Dürrenberg
Land Nordrhein-Westfalen Stadt / Gemeinde Arnsberg , Bergheim, Bünde, Gütersloh, Halle, Jülich, Kall, Lemgo, Leverkusen, Lippstadt, Oer-Erkenschwick, Paderborn, Verl, Porta Westfalica ab 01.06.2011
Und wann unser Schwalm-Eder Kreis?
Die Verantwortlichen der Katzenhilfe Guxhagen e. V. sind der Meinung, dass der gesamte Landkreis oder aber einzelne Städte und Gemeinden „ja“ zu dem Paderborner Modell sagen. Zu Fachfragen stehen der Verein oder eine der Initiatorinnen des Paderborner Modells, Susan Smith von der Tierschutzorgani- sation „aktion tier“ zur Verfügung oder von der Guxhagener Katzenhilfe, Auf dem Loh 11, 34302 Guxhagen, Tel.: 05665-2994 und Fax: 05665-921340 sowie E-Mail: guxhagener-katzenhilfe@t-online.de – www.guxhagener-katzenhilfe.de
Ordnungsbehördlichen Verordnung – Kastration von Freigängerkatzen – Auszug von der Homepage der Stadt Paderborn


